NIERSTEIN, SCHWABSBURG UND DEXHEIM: Fragment eines Kopialbuchs mit 8 Urkundenabschriften (hauptsächlich 15. Jahrhundert, davon 2 Königsurkunden) zu den kurpfälzischen Dörfern Nierstein, Schwabsburg und Dexheim
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195
A 2 Nierstein [etwa 1475-1485]
C 1 A Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare
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1356-1485
Enthält: 1 Blatt lose beiligend vorhanden [ntzl. mit Schreibmaschiene geschrieben]; handschriftliches Inhaltsverzeichnis (Bl. 1r)
Enthält: Privileg von Kaiser Karl IV. von 1356 (Bl. 11r): - Mainz, 1356 Dezember 5 (Bl. 11r) - Kaiser Karl IV. verkündet, dass der Oppenheimer Amtmann Heinrich vor ihn getreten sei und ihm gestanden hat, dass er bei dem Oppenheimer Schultheißen Hans zum Jungen falsche Angaben gemacht hat.
Enthält: Privileg von König Ruprecht von 1407 (Bl. 4v-5v): - Oppenheim 1407 Juli 30 (Bl. 4v-5v) - König Ruprecht bestätigt vor den Schultheißen, Burgmännern, Räten, Bürgern und Gemeinden zu Oppenheim, Odernheim, Nierstein, Dexheim und Schwabsburg die Verpfändung dieser Städte und Gemeinden mit allem Zubehör an seinen Sohn Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, für einen Betrag in Höhe von 100 000 Gulden.
Enthält: 1414 Juli 10 (Bl. 6r-8r) - Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein bestätigt - unter Einrückung der Originalurkunde vom 24. August 1402 - dass ihm sein Vater König Ruprecht die Dörfer Oppenheim, Odernheim, Nierstein, Dexheim und Schwabsburg für 100 000 rheinische Gulden verpfändet hat.
Enthält: Alzey, 1417 Oktober 13 (Bl. 10r) - Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, beurkundet den Erhalt der Pfandschaft über die Dörfer Nierstein, Dexheim und Schwabsburg und bestätigt den Gemeinden ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten. Dazu gehört, dass der Zoll zu Oppenheim mit allem Zubehör den Gemeinden Nierstein und Dexheim zusteht.
Enthält: Oppenheim, 1437 Februar 27 (Bl. 8v-9r) - Ludwig IV., Pfalzgraf bei Rhein, beurkundet seine Erbschaft der, durch den verstorbenen König Ruprecht über seinen verstorbenen Vater Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, an ihn gekommenen verpfändeten Dörfer Oppenheim, Odernheim, Nierstein und Schwabsburg mit allem Zubehör.
Enthält: Oppenheim 1452 Juli 4 (Bl. 9rv) - Friedrich I., Pfalzgraf bei Rhein, verkündet auch als Vormund für seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, dass die Pfandschaft der Dörfer Oppenheim, Odernheim, Nierstein, Dexheim und Schwabsburg nach dem Tod seines Vaters Ludwig III. und Bruders Ludwig IV. nun an ihn übergegangen ist und ihnen diese Gemeinden nun huldigen sollen, was sie auch taten.
Enthält: 1428 (Bl. 4rv) - Die Schöffen zu Nierstein berichten, dass sie bezüglich des "Ysselwassers" zu Nierstein von Ritter Hans von Kronberg, Amtmann und Johann Buwermann, Landschreiber zu Oppenheim auf einem Gerichtstag geladen wurden auf die das Weistum von 1428 und zudem mehrere Artikel bzw. Registereinträge aus dem 14. Jh. verweisen.
Enthält: ca. 1475-1485 (Bl. 2r) - Weisung bezüglich der Dienspflicht der Dörfer Nierstein, Dexheim und Schwabsburg gegenüber dem Reich.
Darin auch: Formalbeschreibung: Papierlibell (mit losen Blättern) 2° (30 x 21,7 cm), ohne Einband, 13 Bl., davon 1 Bl. unbeschrieben
Enthält: Privileg von Kaiser Karl IV. von 1356 (Bl. 11r): - Mainz, 1356 Dezember 5 (Bl. 11r) - Kaiser Karl IV. verkündet, dass der Oppenheimer Amtmann Heinrich vor ihn getreten sei und ihm gestanden hat, dass er bei dem Oppenheimer Schultheißen Hans zum Jungen falsche Angaben gemacht hat.
Enthält: Privileg von König Ruprecht von 1407 (Bl. 4v-5v): - Oppenheim 1407 Juli 30 (Bl. 4v-5v) - König Ruprecht bestätigt vor den Schultheißen, Burgmännern, Räten, Bürgern und Gemeinden zu Oppenheim, Odernheim, Nierstein, Dexheim und Schwabsburg die Verpfändung dieser Städte und Gemeinden mit allem Zubehör an seinen Sohn Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, für einen Betrag in Höhe von 100 000 Gulden.
Enthält: 1414 Juli 10 (Bl. 6r-8r) - Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein bestätigt - unter Einrückung der Originalurkunde vom 24. August 1402 - dass ihm sein Vater König Ruprecht die Dörfer Oppenheim, Odernheim, Nierstein, Dexheim und Schwabsburg für 100 000 rheinische Gulden verpfändet hat.
Enthält: Alzey, 1417 Oktober 13 (Bl. 10r) - Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, beurkundet den Erhalt der Pfandschaft über die Dörfer Nierstein, Dexheim und Schwabsburg und bestätigt den Gemeinden ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten. Dazu gehört, dass der Zoll zu Oppenheim mit allem Zubehör den Gemeinden Nierstein und Dexheim zusteht.
Enthält: Oppenheim, 1437 Februar 27 (Bl. 8v-9r) - Ludwig IV., Pfalzgraf bei Rhein, beurkundet seine Erbschaft der, durch den verstorbenen König Ruprecht über seinen verstorbenen Vater Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein, an ihn gekommenen verpfändeten Dörfer Oppenheim, Odernheim, Nierstein und Schwabsburg mit allem Zubehör.
Enthält: Oppenheim 1452 Juli 4 (Bl. 9rv) - Friedrich I., Pfalzgraf bei Rhein, verkündet auch als Vormund für seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, dass die Pfandschaft der Dörfer Oppenheim, Odernheim, Nierstein, Dexheim und Schwabsburg nach dem Tod seines Vaters Ludwig III. und Bruders Ludwig IV. nun an ihn übergegangen ist und ihnen diese Gemeinden nun huldigen sollen, was sie auch taten.
Enthält: 1428 (Bl. 4rv) - Die Schöffen zu Nierstein berichten, dass sie bezüglich des "Ysselwassers" zu Nierstein von Ritter Hans von Kronberg, Amtmann und Johann Buwermann, Landschreiber zu Oppenheim auf einem Gerichtstag geladen wurden auf die das Weistum von 1428 und zudem mehrere Artikel bzw. Registereinträge aus dem 14. Jh. verweisen.
Enthält: ca. 1475-1485 (Bl. 2r) - Weisung bezüglich der Dienspflicht der Dörfer Nierstein, Dexheim und Schwabsburg gegenüber dem Reich.
Darin auch: Formalbeschreibung: Papierlibell (mit losen Blättern) 2° (30 x 21,7 cm), ohne Einband, 13 Bl., davon 1 Bl. unbeschrieben
Kurpfalz, Oberamt Alzey
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Nierstein
Vermerke: Deskriptoren: Schwabsburg
Vermerke: Deskriptoren: Dexheim
Vermerke: Deskriptoren: Ruprecht (Römisch-Deutsches Reich, König)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Pfalz, Kurfürst, III.)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Pfalz, Kurfürst, IV.)
Vermerke: Deskriptoren: Friedrich (Pfarlz, Kurfürst, I.)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Pfalz, Kurfürst, III)
Vermerke: Deskriptoren: Karl (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.)
Vermerke: Deskriptoren: Schwabsburg
Vermerke: Deskriptoren: Dexheim
Vermerke: Deskriptoren: Ruprecht (Römisch-Deutsches Reich, König)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Pfalz, Kurfürst, III.)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Pfalz, Kurfürst, IV.)
Vermerke: Deskriptoren: Friedrich (Pfarlz, Kurfürst, I.)
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Pfalz, Kurfürst, III)
Vermerke: Deskriptoren: Karl (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ
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