Die Ulmer Richter und Bürger Peter Löw ("Leo"), Johann Strölin auf dem Hof [Weinhof], Hartmann Ehinger, Hermann Rot und Rudolf Kröwel entscheiden als erwählte Schiedsleute eine Streit zwischen Ulrich Fetzer, gesessen zu Staufen ("Sto/v/ffen") [Gde. Syrgenstein/Lkr. Dillingen], auf der einen Seite sowie der Witwe Maria von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] geborene Herzogin von Bosnien und dem Ulmer Bürgermeister Heinrich Besserer als deren Vogt und Bevollmächtigtem auf der anderen Seite wegen der Auslösung des Stadelhofs in Ulm [abgegangener Meierhof, Bereich Große Blau, Schweinmarkt, Hämpfergasse, Schwilmengasse, Gerbergasse und Fischergasse, genau Ausdehnung unbekannt], den die Gräfin von Helfenstein, ihr verstorbener Ehemann Konrad und ihr Sohn Friedrich dem Ulrich Fetzer um 500 Gulden versetzt hatten. Fetzer hatte gegen die ihm angebotenen Guldensorten Einwände erhoben und die Begleichung ihm angeblich entstandener Schäden gefordert. Die Schiedsleute entscheiden nun, dass Fetzer für das laufende Jahr keinerlei Schadenersatz fordern kann, da der in der Urkunde über die Verpfändung festgelegte Termin für die Auslösung noch nicht gekommen ist. Dagegen kann er für Schäden aus den vorhergehenden Jahren Ersatz fordern. Die Auslösung soll mit ungarischen und böhmischen Gulden erfolgen. Kann man solche nicht oder nicht in ausreichender Zahl bekommen, dann dürfen auch neue ungarische sowie neue oder alte böhmische Gulden verwendet werden. Sollte die Auslösung nicht bis zum 4. März ("hie zwischen vnd dem Wiszen Sunnentag") erfolgt sein, dann behält Fetzer sein Pfand. Ihm durch die Aufkündigung und dann nicht erfolgte Auslösung entstandene Schäden sind zu ersetzen. Beide Parteien haben dieses Urteil angenommen.