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Konrad von Riedheim zu Stetten entscheidet als Obmann mit 4 Zusätzen einen Streit zwischen den Äbten Jakob von Anhausen und Johannes zu Kaisheim nebst den beiderseitigen Konventen dahin, dass die Briefe, welche beide Teile wegen der Zehnten im Ramminger Feld inne haben, für ewig in Kraft bleiben, gewisse Äcker im Zehenten zu Langenau (Naw) jedoch dem Kloster Anhausen zustehen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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