Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt, als ein Landvogt im Elsass, die Äbtissin Kunigunde von Reinach (Rinach) und die Domfrauen des Stifts zu Andlau (Andela) im Straßburger Bistum mitsamt ihren Priestern in des Reiches und seinen Schirm. Er versichert, sie in ihren von den Römischen Kaisern und Königen erhaltenen Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten zu schirmen und zu handhaben. Der Pfalzgraf weist seinen Unterlandvogt im Elsass, seine Amtleute, Pfleger usw., sowie alle Städte, Gemeinden, Zöllner und Untertanen um Beachtung an, wobei sie das Stift insbesondere in dessen bis zum heutigen Tage erworbenen Rechten und Gütern unbeirrt lassen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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