Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Landgraf Hesso zu Leiningen (+) dem Kaspar Ritter von Irndorf (Urendorff) und Bernhard Wurmser zu Straßburg das Lösungsrecht an der Hälfte des Dorfes Dorlisheim (Doroltzheim) bewilligt hatte, das Wirich [Puller] von Hohenburg d. A. (+) für 400 Gulden pfandweise innegehabt hatte. Sodann ist jene Hälfte als Erbschaft des Leininger Grafen an den Aussteller und Reinhard von Westerburg gefallen, denen es in Gemeinschaft zusteht. Der Pfalzgraf bewilligt nunmehr seinem Getreuen Emmerich Ritter die Lösung, Inbesitznahme und Nutzung daran mitsamt aller Rechte und Gefälle, behält jedoch für sich und Reinhard von Westerburg vor, dem Emmerich 400 Gulden nach Straßburg zu überantworten und das halbe Dorf wieder in Besitz zu nehmen. Emmerich soll zum gemeinschaftlichen Besitz der Dorfhälfte eine weitere Person hinzunehmen, die dem Pfalzgrafen verpflichtet (gewant) ist. Kurfürst Friedrich verzichtet gegenüber Emmerich und dem Mitbesitzer aus Gnade auf eine Lösung innerhalb der nächsten 10 Jahre.