Michel Büchenlin, Ammann in Neuravensburg, beurkundet Spruchbrief eines Schiedsgerichts, in dem er als von beiden Teilen ernannter Vorsitzender ("gemeiner Mann") amtierte. Am Streit beteiligt waren Ulrich Nabholz und Hans Stor ("Storr") zu Goppertsweiler ("Goproschwiler") auf der einen und Thomas Schärer, Pfarrer daselbst, auf der anderen Seite. Als Beisitzer ("Zusätze") fungierten Kaspar Schutz von Altdorf und Konrad Hail[i]g, alt Ammann von Tettnang. Nabholz und Storr waren Besitzer von Gütern, die zum Burgstall Pflegelberg gehörten und dorthin ihren Weidgang hatten. Streitig ist die Weide (Trieb und Tratt) in einem Bezirk vom Wolfstor ("Wolffs thuor") bis an die Argen, den die Kläger für sich allein beanspruchen, während der Pfarrer behauptet, dort zusammen mit denen im Dorf vor St. Walburga und nach dem Heiligkreuztag im Herbst geweidet zu haben. Streit, ob es sich im Fall von Pflegelberg und Goppertsweiler um getrennte Weidebezirke oder gemeinschaftliche Weide handelt. Das Schiedsgericht entscheidet nach Zeugenverhör zugunsten von Nabholz und Storr, weil sie die "bessere Kundschaft" hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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