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Verwahrung der Besitzer des Hofes zu Stöpplin (Stuppelinghausen), Roleff tho Holte, Hans tho Mesten, Göbel tho Stöpplin und Hans Boemer tho Swyndall, gegen den von ihnen geforderten Dienst mit Ross und Harnisch
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Verwahrung der Besitzer des Hofes zu Stöpplin (Stuppelinghausen), Roleff tho Holte, Hans tho Mesten, Göbel tho Stöpplin und Hans Boemer tho Swyndall, gegen den von ihnen geforderten Dienst mit Ross und Harnisch
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Verkauf eines Anteils vom Hof zu Stöpplin und zu Gasmert von den Brüdern Johann Rotger und Dierich van der Strautbeke [?] an Henneke van Holle, 1403 (in Abschrift, beglaubigt durch Notar Johann Hagenrat) - desgleichen von den Eheleuten Hans Teile und Anna van Oisterick an ihren Bruder bzw. Schwager Hänschen, Sohn des Heinemann, zu Wenninghausen, 1494 (in Abschrift) - desgleichen von Hänschen Heinemann zu Wenninghausen an die Eheleute Coerdt und Engele tho der Verse, 1505 (in Abschrift) - Übertragung eines Hofanteils von den Eheleuten Göbel und Mette up der Buschoe, wohnhaft im Kirchspiel Meinerzhagen, an ihren Sohn bzw. Schwiegertochter Hans und Engele, Tochter des Heinemann vuir dem Boeme, wohnhaft im Kirchspiel Lüdenscheid, 1513 (in Abschrift)
Sachakte
Stöpplin
Holte
Mesten
Stöpplin
Gasmert
Strautbeke
Strautbeke
Boemer, Hans
Holle
Hagenrat, Johann
Teile, Hans
Oisterinck
Wenninghausen
Verse
Buschoe
Meinerzhagen
Buschoe
Lüdenscheid
Boeme