Schlotbrunst bei Johann Peter Schlenck in Unterartelshofen
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E 49/II Nr. 1235
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
10.04.1782 - 22.04.1782
Enthält:
1782 April 22: Protokoll (in duplo, ein Konzept), Artelshofen.
Am 10. d.M. brach im Schlot des hiesigen Untertanen Johann Peter Schlenck in Unterartelshofen ein Feuer aus.
Befragt werden sämtliche Hausbewohner, nämlich Schlenck und seine Frau Margaretha, die Witwe Christina des Peter Schlenck, sowie die Eheleute Hans und Magdalena Kämpf.
Die Eheleute Schlenck können sich den Fall nicht erklären, wohingegen Kämpf behauptet, der Schlot sei seit längerer Zeit nicht mehr gefegt worden.
Diesem widerspricht Schlenck heftig. Er habe den Schlot erst vor 4 Wochen sauber gefegt.
1782 April 22: Protokoll (in duplo, ein Konzept), Artelshofen.
Am 10. d.M. brach im Schlot des hiesigen Untertanen Johann Peter Schlenck in Unterartelshofen ein Feuer aus.
Befragt werden sämtliche Hausbewohner, nämlich Schlenck und seine Frau Margaretha, die Witwe Christina des Peter Schlenck, sowie die Eheleute Hans und Magdalena Kämpf.
Die Eheleute Schlenck können sich den Fall nicht erklären, wohingegen Kämpf behauptet, der Schlot sei seit längerer Zeit nicht mehr gefegt worden.
Diesem widerspricht Schlenck heftig. Er habe den Schlot erst vor 4 Wochen sauber gefegt.
Archivale
Indexbegriff Person: Kämpf, Hans
Indexbegriff Person: Kämpf, Magdalena
Indexbegriff Person: Schlenck, Christina
Indexbegriff Person: Schlenck, Johann Peter
Indexbegriff Person: Schlenck, Margaretha
Indexbegriff Person: Schlenck, Peter
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Kämpf, Magdalena
Indexbegriff Person: Schlenck, Christina
Indexbegriff Person: Schlenck, Johann Peter
Indexbegriff Person: Schlenck, Margaretha
Indexbegriff Person: Schlenck, Peter
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Artelshofen - Unteres Dorf
Untertan
Schlotbrunst
Feuer
Protokoll
Schlotfegen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ