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Bischof Wilhelm von Straßburg vermittelt einen Vergleich zwischen Abt Lorenz von Ettenheimmünster und Gangolf von Geroldseck: 1. Gangolf von Geroldseck entläßt die Untertanen von Wittelbach aus ihrem Eid, den sie ihm einst geschworen haben. Künftig leisten sie nur dem Abt von Ettenheimmünster Huldigung. 2. Er verzichtet auf eine Zinsforderung von 2 Pfund Pfennig aus der Vogtei über Ettenheimmünster. 3. Abt Lorenz gewährt ihm dagegen künftig die Hälfte aller Freveleinnahmen im Bereich der Kastenvogtei

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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