Hans Kleffer, B. zu Lauffen, zu Stuttgart gef., weil er im letzten Bauernaufstand ein "Profoss" der Bauern war, jedoch auf Fürbitte seiner Herren und seiner Freundschaft des strengen Rechts unter der Bedingung enthoben, dem Vogt zu Stuttgart Wehr und Harnisch abzuliefern, keinen Degen oder langes Messer zu tragen und sein Leben lang nicht mehr zu erwerben, dazu noch seinem Landesherrn 60 fl als "Abtrag" zu bezahlen, 30 fl in bar und 30 fl in einem Jahr und darüber eine Schuldverschreibung aufzurichten, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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