Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen verkauft unter Inserierung mehrerer Vorgängerurkunden von 1349, 1431 und 1432, die darlegen, wie er beziehungsweise seine Vorfahren in den Besitz der Pfandschaft über die Burg und Stadt Gelnhausen kamen, besagte Pfandschaft mit allen Zugehörungen für 8.000 Gulden an Pfalzgraf Ludwig und Graf Reinhard zu Hanau und quittiert den Erhalt der Kaufsumme. Der Verkauf geschieht mit dem Vorbehaltsrecht, dass der römische Kaiser oder König die Pfandschaft auslösen kann. In diesem Fall sollen Ludwig und Reinhard oder ihre Erben die 8.000 Gulden zurückerhalten, ggf. um einen Zuschlag für 1.000 verbaute Gulden, und dafür die Burg und Stadt dem Kaiser oder König übergeben. Den Burggrafen, -mannen, Bürgern und Einwohnern Gelnhausens wird befohlen, ihren neuen Herren zu huldigen, wie sie es am 29. August 1419 gegenüber Heinrich getan haben. Der Kauf geschah mit Einverständnis des Kaisers [Sigismund]; die Briefe darüber wurden den neuen Pfandherren übergeben. Alle Briefe, die Heinrich bezüglich der Pfandschaft hat, werden beim Rat der Stadt Erfurt hinterlegt, wo sie von Heinrich, Ludwig oder Reinhard oder deren Erben bei Bedarf eingesehen und geholt werden können, aber danach unverzüglich wieder zurückgelegt werden müssen. Der Rat von Erfurt soll über das Hinterlegen besiegelte Briefe ausstellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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