Kaiser Ferdinand I. verleiht dem vorgedachten Grafen das Privilegium, dass von dessen Gerichten, wenn das Objekt die Summe von 100 Gulden nicht übersteigt, an der Kammergericht nicht appelliert werden dürfe. Datum Wien, den letzten September 1560.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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