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Herman von Wydoy, Vizedechant der Christianität, und die übrigen Konfratres des Maastrichter Bezirks (concilii Traiectensis) bestätigen in dem Streit zwischen dem Kapitel B. M. V. zu Aachen und den Kirchspielsgenossen zu Vaels, welche letztere von ersterem als dem Inhaber des großen und kleinen Zehnten daselbst die Herstellung der großen Glocke, sowie die Suppeditierung der Ornamente und Sacerdotation verlangt, die unter Besiegelung seitens des Konzils im Jahr 1313 (sabbato post sacramente) abgeschlossenen Vergleich, wonach das Kapitel auf seine Kosten das Dach des großen und kleinen Chors zu bauen sowie Zuchtstiere und Zieleber (stier und bier) zu stellen hat, während für die Bedachung des Turmes und der Abhänge (afsiden) lediglich die Gemeinde sorgen soll und dieser auch die Anschaffung von Büchern, Kelch, Ornamenten, Glocken etc. zur Last fallen. Dieser Vergleich sowie die übrigen von dem Kapitel produzierten Aktenstücke des Prozesses als Laudum von 1375 Oktober 1, welches die Verpflichtung des Kapitels zum Bau des kleinen und des großen Chors d. h. Schiffes präzisiert, nebst der zu Grunde liegenden Kompromisse von 1375 Juli 27, die Erklärung des Kapitels auf die Forderung der Gemeinde und des ersten Solleht für 2 Kanoniker als Sachwalter im Prozess von 1446 Oktober 10 sind hier eingerückt. Datum sub anno a nativitate domini Millesimo quadringentesimo quadragesimo sexto die lune tertia mensis Octobris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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