Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda,
bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Heinrich (Heintz)
Harttung, Untertan und...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1625 Juni 14
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben Fuldt Sambstags den viertzehenden Junii im sechtzehen hundert funff und zwantzigsten jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Heinrich (Heintz) Harttung, Untertan und Getreuer des Klosters in Rönshausen (Röhnßhausen), als Lehnsträger sowie seine insgesamt 13 Lehnsverwandten und deren Anteile am Lehen auf ihre Bitten hin ein bei Rönshausen gelegenes Gut, das das Große Gut genannt wird, verliehen hat. Zu diesem Gut gehört besuchtes wie unbesuchtes Zubehör in Feld und Dorf, das vorher nicht aufgeteilt wurde, weil es die Lehnsträger entsprechend an sich gebracht und aufgeteilt haben und es ihnen in dieser Form dann als Lehen verliehen wurde. Das Kloster verleiht Heinrich Harttung als Lehnsträger und seinen Mitlehnsträgern das genannte Gut und sein Zubehör nach fuldischem Lehnrecht in Form eines Erblehns mit allen Rechten. Die Lehnsträger sind gehalten, das Gut pfleglich zu behandeln und nicht aufzuteilen. Das Kloster erhält jährlich an Michaelis [September 29] von ihnen einen Zins in Höhe von drei Schock und 22 Groschen (graschen) in fuldischer Währung, weiter drei Maß Roggen, drei Maß Hafer, drei Sommerhühner, zwei Fastnachtshühner zu Weihnachten und ein Festbrot (schön brodt) für sechs Groschen. Dazu kommen noch die für Lehnsträger üblichen Gefolgschafts- und Steuerdienste, die bei Bedarf zu leisten sind und wie sie sich nach Handlohn und Lehnrecht gehören. Die Erben der Lehnsträger sind verpflichtet, dem Kloster beim Tod des Lehnsträgers das Besthaupt zu geben; je nach ihrem Anteil am Gut können sie das Besthaupt auch zusammen ausrichten. Dem Kloster und seinen Nachfolgern steht es frei, allein oder in Absprache untereinander das genannte Gut zu verkaufen. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Bernhards. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann Bernhard]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.