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Papst Clemens VII. bestimmt in einem an den Bischof von Worcester [=Girolamo Ghinucci], dem Dompropst von Würzburg [= Markgraf Friedrich von Brandenburg] und Offizial zu Eichstätt gerichteten Breve, dass dem Albrecht d. J. Markgraf zu Brandenburg zu seinem Unterhalt einige in dem Gebiet seiner Oheime Albrecht und Georg befindliche Pfründen, welche in ihrem Gesamtbetrag 2000 Dukaten nicht übersteigen, angewiesen werden sollen. - Siegler: der Austeller unterm Fischerring.

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Staatsarchiv Nürnberg
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