Jörg Aychelin von Boll [Kr. Göppingen], wegen zur Nachtzeit daselbst begangenen Hühnerdiebstahls zu zu Göppingen gef., wird auf Fürbitten seiner Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen, ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine offenen Zechen und Gesellschaften oder Wirtshäuser zu besuchen, sich künftig wohl zu verhalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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