Friedrich Schwab, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet, dass Elsbeth Suntheimer, Jos Firnhabers Witwe, die Brüder Heinrich und Jörg Firnhaber sowie Konrad Vogelmann und Elsbeth, geb. Firnhaber, dessen Ehefrau, der Pfarrkirche St. Michael in Hall 10 fl rh in bar und ihr gemeinschaftliches Gut zu Gauchshausen samt allem Zubehör, das zur Zeit Hans Wecker bewirtschaftet und das spezifizierte jährliche Abgaben in Geld und Naturalien erträgt, zu einer Jahrzeit gestiftet haben, die jeweils im Zeitraum acht Tage vor oder nach St. Veitstag (15. Juni) in der genannten Pfarrkirche durch den Pfarrer oder dessen Stellvertreter und zwei seiner Hilfsgeistlichen (Mietherrn) begangen werden soll. In das Totengedenken sind einzubeziehen Elsbeth Suntheimer, deren verstorbener Ehemann, ihrer beider Eltern sowie weitere enge Verwandte der Familien Firnhaber und Vogelmann und deren sämtliche Nachkommen. Anzahl, Aufwand (Belohnung der Priester und des Schulmeisters, Almosenausteilung etc.) und Ausgestaltung der vorgeschriebenen Seelenvespern, der durch den Schulmeister und die Schüler zu singenden Vigilien und der Seelenmessen werden im folgenden eingehend beschrieben, ebenso die Konsequenzen, die sich für die Kirchenpflege bei Nichterfüllung ergeben.