#1522 Juli 24 (Donnerstag, Vigil St. Jakobs des merern) *Hans von Wernau zu Wendlingen als Selbstverkäufer sowie Schultheiß, Richter und Gemeinde der Stadt Wendlingen als Mitverkäufer verkaufen Junker Ulrich von Lichtenstein um 400 fl rh eine jährliche Gült von 20 fl rh aus Renten, Zinsen, Gülten und Gütern zu Wendlingen mitsamt den obrigkeitlichen Rechten. Die Gült ist, beginnend mit dem 25. Juli 1523, jährlich um den 25. Juli (St. Jakobstag) in Horb zu entrichten. Der Verkäufer und die Mitverkäufer - zwei vom Gericht, drei von der Gemeinde - verpflichten sich zur Währschaftsleistung in Reutlingen oder Horb und setzen ihre Güter und Rechte zu Pfand. Die Kündigungsfrist beträgt ein halbes Jahr. &der Selbstverkäufer, Junker Jörg von Ow zu Zimmern wegen Siegelkarenz für die von Wendlingen und Junker Jörg von Wernau, Vetter des Hans von Wernau, für Selbst- und Mitverkäufer +Ausf. Perg., besch. - 3 Sg. abg. !HStAS A 155 Bü 262