Bischof Johann IV. zu Freising bevollmächtigt für den mit Johann Graf von Görz auf den kommenden St. Bartholomäustag (24. Aug.) nach Sankt Lorenzen im Pustertal angesetzten Gerichtstag zur Beilegung von Streitigkeiten in der Herrschaft Innichen als seine Vertreter die bischöflichen Räte Ulrich Aresinger und Wilhelm Tacz, Domherren, sowie Ott Pyenczenawer, bischöflicher Pfleger zu Freising, und Peter Sluder zu Weilbach; S: Bischof Johann IV. zu Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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