Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Hans von Ingelheim, Hofmeister seines Sohnes Pfalzgraf Ludwig, zwei Häuser zu Handschuhsheim besitzt. Das eine, Adam Swencks (Swencken) Haus genannt, stößt oben an den Kirchweg und unten an Klaus Schuwel (Cleißlin Schuwel). Das andere, Klaus Schuwels Haus genannt, stößt oben an Adam Swenck und vorne an den Bach. Der Pfalzgraf befreit Hans von Ingelheim und seinen Erben auf dessen Bitten und treuer Dienste wegen die zwei Häuser von Fron, Reise Bede, Steuer, Schatzung und anderen bürgerlichen Beschwerungen wie Häuser von anderen Edelleuten, solange ebensolche darin ihre Wohnung nehmen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...