Paul Fischer, kaiserlicher Notar zu Tauberbischofsheim, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass Johann Kaspar von Herda für sich und seine Frau Sophia Maria von Herda geb. von Crailsheim nach dem Tod der Anna Maria von Wichsenstein geb. von Crailsheim, ihrer Mutter, die Huldigung der Untertanen zu Gissigheim entgegen genommen hat, wobei ein Mandat der letzteren vom 19. Mai 1618 verlesen wurde, wonach die Gemeinde Gissigheim niemand anderem als den zwei vorgenannten von Herda Erbhuldigung leisten solle. Zur Herrschaft über das halbe Dorf Gissigheim gehört auch der wichsensteinische Freihof in Tauberbischofsheim, der Hof zu Öttelbrunn (?) sowie die Mühlen, Häuser, Scheuern, Gülten und Zehnten zu Dittwar und Sachsenflur. Sr.: Ausst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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