Barbara, Äbtissin des freien Stifts Buchau (Buchow), geb. von Gundelfingen, und die Chorfrauen und -herren daselbst, einigen sich mit Truchseß Wilhelm, Freiherren von Waldburg, in ihrem Streit um den Trönroln gen. Grund und Boden etlicher buchauischer armer Leute zu Kanzach an der Seele (Selhin), welchen einst der verst. Gf. Andreas von Sonnenberg durch die Anlage eines Weihers unter Wasser gesetzt hat, wie folgt: 1) Der Truchseß und seine Erben können den Weiher innerhalb der gelegten Marksteine behalten; durch [im einzelnen beschriebene] Sicherungsund Kontrollmaßnahmen soll eine weitere unzulässige Ausdehnung des Weihers jedoch verhindert werden. 2) Die Kanzacher Untertanen können ihr Vieh jederzeit am Weiher tränken und daselbst weiden lassen, ausgenommen im Brächet während der Fischlaiche [im einzelnen genau festgelegt]. 3) Als Ersatz für den gefluteten Boden hat der Truchseß dem Stift von seinem eigenen Grund und Boden am Weiher 25 J. gegen Volloch (Vohenloch), welche als Holz der Vorderen Seele gemarkt sind, mit der niederen Gerichtsbarkeit daselbst übertragen. Desgleichen hat das Stift dem Truchsessen den zum Weiher zugehörigen Grund und Boden innerhalb der Marken als Weiher und Fischenz mit Zwing und Bann zu Eigen übertragen, wobei jedoch den Kanzachern ihr Weidgang vorbehalten bleibt. 4) Alle Schäden, welche die A. und ihre armen Leute durch den Weiher erlitten haben, tragen sie selbst. Für die Schäden ihrer armen Leute kommen die A. auf. Lediglich den Schaden des buchauischen Meiers zu Kanzach, des Fuchses, hat der Truchseß zu ersetzen. 5) Die A. haben letzterem bewilligt, einen Graben vom oberen Weiherlein an der Seele herab bis zum fraglichen Weiher zu bauen. 6) Den armen Leuten zu Kanz ach wird ihr Triebweg über jenen Boden, welchen der Truchseß dem Stift als Ersatz gegeben hat, bis zum Wehr des Truchsessen und dann über diesen garantiert. 7) Die früher getroffene gütliche Einigung zwischen den A. und dem verst. Gf. Andreas von Sonnenberg vom Donnerstag vor Pfingsten [Juni 4] 1500, welche vom verst. Abt Heinrich von Schussenried herbeigeführt wurde [vgl. Dep. 30/1 T 1 Nr. 219], ist hinfällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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