Landwirtschaftsamt Ulm (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 615/25
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt >> Landwirtschaftsämter
1949-1973
Überlieferungsgeschichte
Das Landwirtschaftsamt Ulm war bis 1973 für Stadt- und Landkreis Ulm zuständig. Danach umfasste sein Sprengel den Stadtkreis Ulm und Teile des Alb-Donau-Kreises, seit 1997 den gesamten Kreis. Da es seit der Verwaltungsreform 1973 dem Regierungspräsidium Tübingen untersteht, liegt die Zuständigkeit für das danach erwachsene Archivgut beim Staatsarchiv Sigmaringen.
Inhalt und Bewertung
Der 1977-1983 eingekommene Bestand enthält v.a. Unterlagen zum Flüchtlingssiedlungsgesetz und zu Siedlerbetrieben sowie in Auswahl Akten zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr und Landpachtgesetz.
Vorbemerkung: Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs wurde der Reichsnährstand durch Gesetz vom 21.01.1948 (WGV S. 21) aufgehoben und seine Aufgaben vom Staat übernommen. In Nord- und Südwürttemberg wurden jeweils ein besonderes Landwirtschaftsministerium und in den Kreisen ihm unterstellte Landwirtschaftsämter errichtet. Die schon bestehenden Landwirtschaftsschulen wurden mit den Landwirtschaftsämtern verbunden. Die Landwirtschaftsämter sind untere Sonderbehörden im Fachbereich des Ministeriums für ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten; die Dienstaufsicht obliegt dem Regierungspräsidium. Das Landwirtschaftsamt Ulm war bis zur Kreisreform zuständig für den Stadt- und Landkreis Ulm. Da seit der Gebietsreform der neuerrichtete Kreis Ulm dem Regierungspräsidium Tübingen zugehört, liegt die Zuständigkeit für das nach 1973 erwachsene Schriftgut beim Staatsarchiv Sigmaringen. Die im vorliegenden Verzeichnis erfassten Akten wurden in den Jahren 1977, 1980 und 1983 vom Landwirtschaftsamt Ulm an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die Akten umfassen den Zeitraum von 1949 bis 1973; sie beinhalten überwiegend Unterlagen zum Flüchtlingssiedlungsgesetz und zu Siedlerbetrieben sowie in Auswahl Akten zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr und Landpachtgesetz. Akten im Umfang von 17,3 Metern wurden von der Unterzeichnenden als nicht archivwürdig kassiert. Der Bestand FL 615/25 umfasst 64 Büschel = 5,1 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im Juli 1989 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
Das Landwirtschaftsamt Ulm war bis 1973 für Stadt- und Landkreis Ulm zuständig. Danach umfasste sein Sprengel den Stadtkreis Ulm und Teile des Alb-Donau-Kreises, seit 1997 den gesamten Kreis. Da es seit der Verwaltungsreform 1973 dem Regierungspräsidium Tübingen untersteht, liegt die Zuständigkeit für das danach erwachsene Archivgut beim Staatsarchiv Sigmaringen.
Inhalt und Bewertung
Der 1977-1983 eingekommene Bestand enthält v.a. Unterlagen zum Flüchtlingssiedlungsgesetz und zu Siedlerbetrieben sowie in Auswahl Akten zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr und Landpachtgesetz.
Vorbemerkung: Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs wurde der Reichsnährstand durch Gesetz vom 21.01.1948 (WGV S. 21) aufgehoben und seine Aufgaben vom Staat übernommen. In Nord- und Südwürttemberg wurden jeweils ein besonderes Landwirtschaftsministerium und in den Kreisen ihm unterstellte Landwirtschaftsämter errichtet. Die schon bestehenden Landwirtschaftsschulen wurden mit den Landwirtschaftsämtern verbunden. Die Landwirtschaftsämter sind untere Sonderbehörden im Fachbereich des Ministeriums für ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten; die Dienstaufsicht obliegt dem Regierungspräsidium. Das Landwirtschaftsamt Ulm war bis zur Kreisreform zuständig für den Stadt- und Landkreis Ulm. Da seit der Gebietsreform der neuerrichtete Kreis Ulm dem Regierungspräsidium Tübingen zugehört, liegt die Zuständigkeit für das nach 1973 erwachsene Schriftgut beim Staatsarchiv Sigmaringen. Die im vorliegenden Verzeichnis erfassten Akten wurden in den Jahren 1977, 1980 und 1983 vom Landwirtschaftsamt Ulm an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die Akten umfassen den Zeitraum von 1949 bis 1973; sie beinhalten überwiegend Unterlagen zum Flüchtlingssiedlungsgesetz und zu Siedlerbetrieben sowie in Auswahl Akten zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr und Landpachtgesetz. Akten im Umfang von 17,3 Metern wurden von der Unterzeichnenden als nicht archivwürdig kassiert. Der Bestand FL 615/25 umfasst 64 Büschel = 5,1 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im Juli 1989 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
64 Büschel (3,7 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ