Klage gegen den Überfall jül. Beamter mit bewaffneten Kriegsknechten auf die Dörfer und Dingstühle Kuchenheim (Stadt Euskirchen), Arloff (s Euskirchen), Stotzheim (Stadt Euskirchen) und Weyer (Gem. Mechernich, Kr. Schleiden) im kurköln. Amt Hardt sowie auf Freilassung des am 13. Aug. 1595 auf Schloß Kuchenheim überfallenen und nach Jülich in Haftung geführten Johann von Meckenheim, Amtsverwesers für den trierischen Erb- und Hofmarschall Anthon von Eltz, an den das Amt Hardt verpfändet worden ist. Hintergrund des Rechtsstreites sind die Besitzrechte zu Kuchenheim, auf das der Beklagte als Lehns- und Landesherr Ansprüche erhebt. Der Beklagte hat Johann von Meckenheim gefangennehmen lassen, um ihn vor dem Hauptgericht Jülich wegen Kriminalsachen, nämlich Beraubung, Bedrohung und willkürliche Verhaftung jül. Untertanen, zu verklagen. Er wirft ihm im einzelnen vor, die jül. Untertanen von der Beschreitung des gewöhnlichen Rechtsweges abzuschrecken, sie mit ungewöhnlichen Steuern bzw. Kontributionen zu belasten, sie zu Leib- und Pferddiensten zu nötigen, z. B. zu Grabungen und zum Fahren von Geschützen in den spanischen Lagern vor Bonn, Neuss und Berg, zum Holzfällen für Hieronymus Michaelis, der Greve und Schöffen von Köln verurteilen und hinrichten ließ, und zu Fahrten nach Köln, ihnen ferner Wasser- und Weidgang zu verbieten, sie durch die Zuweisung fremden und kölnischen Kriegsvolks zu bedrücken, Leute, die ohne Paßport aus dem Lager des Hieronymus Michaelis kommen, zu verhaften, den Lambrecht Oltzheim, Pastor zu Kuchenheim, zu verfolgen und schließlich die hzgl. Schirmwappen zu Kuchenheim abreißen zu lassen, wozu er den verstorbenen Herzog Friedrich von Sachsen und andere Kriegsleute angestiftet habe.