Hermann, Landgraf von Hessen, Verweser des Stifts Köln, ernennt Philipp, Graf von Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, zu seinem Rat und Diener, solange die Fehde dauert. Dieser hat 25 Berittene auszurüsten und 12 für die Fehde zu stellen, die vom Landgrafen unterhalten werden. Der Graf muß sich gegenüber diesem und dem Erzstift Köln verpflichten und erhält 200 rheinische Gulden Rat- und Dienstgeld im Jahr. Der Landgraf verspricht außerdem, ihm den reysigen Schaden zu ersetzen. Beide Teile haben ein halbes Jahr Aufkündigungsfrist. Sr.: Ausst. und das Domkapitel von Köln. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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