Herzog Karl von Münsterberg-Oels teilt den Ständen des Markgraftums Oberlausitz (Land und Städte) mit, dass König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn ihm zu verfügen befohlen habe, dass jeder, der von königlichen Renten, Steuern oder Zöllen befreit ist, sich am 24. August 1524 in Bautzen einzufinden habe, wo der Hauptmann zu Bautzen diese Rechte schriftlich erfasse. Im Weigerungsfall droht er eine Strafe an.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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