Franciscus, Kardinalpriester tit. S. Susanne, gewährt kraft päpstlicher Vollmacht Simon Grafen von Sp. und dessen Tochter Margarete (1) die Gnade, sich einen geeigneten Priester zum Beichtvater wählen zu dürfen, der ihnen in allen Sünden, soweit deswegen nicht der Rat des heiligen Stuhls einzuholen ist, Absolution erteilen darf; dies gilt auf 5 Jahre. Gelübde zu Wallfahrten und Abstinenzen, die nicht gehalten werden können, dürfen die Beichtväter in andere fromme Werke umwandeln. Wallfahrten über das Meer oder zu den Aposteln Petrus, Paulus und Jakobus sind davon ausgenommen. (1) richtig: Elisabeth.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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