Hans Glaßkopf, Bürger zu Mergentheim, der mit Kuntz Beheym, Bürger zu Mergentheim, wegen Meineids und Treulosigkeit gegenüber Ulrich von Lentersheim, Meister des Deutschen Ordens, und dem Komtur zu Mergentheim im Gefängnis saß und nach Vollstreckung des vom Mergentheimer Stadtgericht gefällten Todesurteils an genannten Kuntz Beheym um Verzicht auf die Verhandlung vor dem Stadtgericht gebeten hat und darauf wieder ins Gefängnis gesetzt wurde, schwört nach seiner Entlassung aus demselben Urfehde gegen genannten Meister und Komtur.