Johann, erwählter und bestätigter Erzbischof zu Trier, erklärt, daß Dietrich, Graf zu Manderscheid, Herr zu Schleiden, sein und des erwählten und bestätigten Erzbischofs zu Mainz, Adolf, Diener geworden ist laut dem nachfolgenden Revers: Graf Dietrich verpflichtet sich, ihnen mit 20 Pferden zu dienen, solange die Fehde Adolfs gegen Dieter von Isenburg und dessen Helfer dauert. Er erhält dafür von Johann 700 rheinische Gulden, nämlich 200 Gulden zwischen dem heutigen Datum und Fastnacht [1462] und 500 Gulden zu St. Martins Tag (Nov. 11). Johann ist sein Hauptmann und kommt für Pferde- und reisigen Schaden auf. Falls aber darüber Uneinigkeit herrscht, so ist die Sache durch zwei trierische Räte, von denen jede Partei einen bestimmt, innerhalb eines Monats zu vertragen. Wird der Graf oder seine Helfer gefangengenommen, hat Johann sie auszulösen. Beide Fürsten dürfen sich mit Dieter von Isenburg und dessen Helfer nur unter Einschluß des Grafen und seiner Diener aussöhnen. Dieser gelobt beiden, ihnen in dieser Fehde zu dienen. Johann verspricht, die 700 Gulden an den genannten Zahlungsterminen zu leisten und die sonstigen Verpflichtungen zu erfüllen. Hält er diese nicht ein oder kommt er ihnen nicht nach, kann der Graf seine Ansprüche rechtlich oder auf sonstige Art verfolgen, bis er oder seine Nachfolger ihren Schuldigkeiten genügen. In diesem Fall verstößt der Graf mit Pfändungen oder mit kriegerischen Aktionen nicht gegen geleistete Eide. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh. - Rv.