Domkapitel Münster, Oblegien / Akten (Bestand)
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B 113
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) >> 1.2.1. Fürstbistum Münster >> 1.2.1.2. Domkapitel >> Domkapitel Münster, Oblegien
1526-1812
Einkünfte, Rechnungen, Obligationen, eigenhörige Höfe und Kotten, Konsens- und Freibriefe für Eigenhörige und Prozesse für die Oblegien Althoff 1584-1808 (40), Averbeck 1535-1584, 1746-1749 (3), Averholthusen 1681-1811 (9), Brirup 1706-1729, 1752 (2), Officium Caseorum 1526-1562, 1591-1811 (73), Gassel maius 1592-1598, 1678-1810 (29), Gassel minus 1621-1811 (23), Gronover maius 1594, 1613-1812 (144), Gronover minus 1664-1811 (11), Heitmann 1810/11 (1), Holthausen maior 1678-1811 (65), Kump 1582, 1663, 1780-1804 (8), Roxel 1618-1807 (10), Schmalamt 1564, 1612-1812 (80), Stodtbrock 1628-1811 (21), Subcelleraria (beigeheftet in Rechnungen der Oblegie Roxel).
Bestandsgeschichte: Oblegien sind Güter, die zweckgebunden für bestimmte Bedürfnisse der Kirche gestiftet worden waren. Die damit verbundenen Ämter wurden jeweils von einem Domherrn versehen, der daraus wiederum Einkünfte bezog. Es gab 16 Oblegien: Althoff, Averbeck, Averholthusen, Brirup, Caseorum, Gassel maius, Gassel minus, Gronover maius, Gronover minus, Heitmann, Holthausen maior, Kump, Roxel, Schmalamt, Stodtbrock, Subcellaria.
Form und Inhalt: Bei den Oblegien handelte es sich um Güter, die zweckgebunden für bestimmte Bedürfnisse der Kirche gestiftet worden waren; es waren "officia", d. h. Ämter, von denen jedes von einem Mitglied des Domkapitels versehen wurde. Dieser "Oblegarius" erhielt dafür zur Bestreitung seines Lebensunterhalts Einkünfte.
Im Laufe der Zeit verloren die Oblegien ihren Charakter als "officia" und wurden zu "beneficia", deren Inhaber nur noch bloße Nutznießer der Einkünfte waren. Wie bei den Obedienzen erfolgte die Vergabe der Oblegien durch Option unter Berücksichtigung der altersmäßigen Reihenfolge der Domherren.
Insgesamt gab es 16 Oblegien:
1. Althoff
2. Averbeck
3. Averholthusen oder Overholthusen
4. Brirup
5. Caseorum
6. Gassel maius
7. Gassel minus
8. Gronover maius
9. Gronover minus
10. Heitmann
11. Holthausen maior
12. Kump
13. Roxel
14. Schmalamt
15. Stodtbrock
16. Subcellaria
C. v. Olfers, Beiträge zur Geschichte der Verfassung und Zerstückelung des Oberstifts Münster besonders in Beziehung auf Jurisdiktions-Verhältnisse, Münster 1848
Da ein beachtlicher Teil der noch in dem alten Repertorium aufgeführten Akten nicht erhalten geblieben ist, wurden bei der 1983 vorgenommenen Neuverzeichnung die Aktenbände mit durchlaufenden Nummern versehen. Über die Konkordanz läßt sich jedoch ohne Schwierigkeit die bisherige Signatur einer Akte ermitteln.
Bei Aktenbestellung ist anzugeben:
Domkapitel Münster, Oblegien Nr. . . .
Münster, im Mai 1984
Veddeler
Bestandsgeschichte: Oblegien sind Güter, die zweckgebunden für bestimmte Bedürfnisse der Kirche gestiftet worden waren. Die damit verbundenen Ämter wurden jeweils von einem Domherrn versehen, der daraus wiederum Einkünfte bezog. Es gab 16 Oblegien: Althoff, Averbeck, Averholthusen, Brirup, Caseorum, Gassel maius, Gassel minus, Gronover maius, Gronover minus, Heitmann, Holthausen maior, Kump, Roxel, Schmalamt, Stodtbrock, Subcellaria.
Form und Inhalt: Bei den Oblegien handelte es sich um Güter, die zweckgebunden für bestimmte Bedürfnisse der Kirche gestiftet worden waren; es waren "officia", d. h. Ämter, von denen jedes von einem Mitglied des Domkapitels versehen wurde. Dieser "Oblegarius" erhielt dafür zur Bestreitung seines Lebensunterhalts Einkünfte.
Im Laufe der Zeit verloren die Oblegien ihren Charakter als "officia" und wurden zu "beneficia", deren Inhaber nur noch bloße Nutznießer der Einkünfte waren. Wie bei den Obedienzen erfolgte die Vergabe der Oblegien durch Option unter Berücksichtigung der altersmäßigen Reihenfolge der Domherren.
Insgesamt gab es 16 Oblegien:
1. Althoff
2. Averbeck
3. Averholthusen oder Overholthusen
4. Brirup
5. Caseorum
6. Gassel maius
7. Gassel minus
8. Gronover maius
9. Gronover minus
10. Heitmann
11. Holthausen maior
12. Kump
13. Roxel
14. Schmalamt
15. Stodtbrock
16. Subcellaria
C. v. Olfers, Beiträge zur Geschichte der Verfassung und Zerstückelung des Oberstifts Münster besonders in Beziehung auf Jurisdiktions-Verhältnisse, Münster 1848
Da ein beachtlicher Teil der noch in dem alten Repertorium aufgeführten Akten nicht erhalten geblieben ist, wurden bei der 1983 vorgenommenen Neuverzeichnung die Aktenbände mit durchlaufenden Nummern versehen. Über die Konkordanz läßt sich jedoch ohne Schwierigkeit die bisherige Signatur einer Akte ermitteln.
Bei Aktenbestellung ist anzugeben:
Domkapitel Münster, Oblegien Nr. . . .
Münster, im Mai 1984
Veddeler
521 Akten.; 521 Akten (19 Kartons), Findbuch B 113.
Bestand
German
Wilhelm Kohl (Bearb.), Das Domstift St. Paulus zu Münster (Germania Sacra NF 17, 1-3, Bistum Münster, 4, 1-3), Berlin-New York 1982-1989; Friedrich Keinemann, Das Domkapitel zu Münster im 18. Jahrhundert, Münster 1967; Peter Löffler, Zur Geschichte des Domkapitelarchivs, in: Alois Schröer (Hg.), Das Domkapitel zu Münster 1823-1973, Münster 1976, S. 114-137; Peter Veddeler, Domkapitel Münster - Akten. Findbuch (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 5), Münster 2006.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
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