1540 Apr. 12 (Mo nach Misericordias Domini) Die Spitalpfleger Konrad Gundelfinger, Alter Bürgermeister, Kaspar Wanner und Hans Ostertag, des alten Rats, sowie Matthis Beuttenmüller, Spitalmeister, alle zu Nördlingen, schlichten als verordnete Obrigkeit im Beisein des wegen ihrer Amtsuntertanen als Beisitzer zugelassenen Wilhalm Egger, deutschordischer Vogt zu Dinkelsbühl, und Peter Haug, Vogt zu Schneidheim, und mit Einwilligung der Parteien die Streitigkeiten zwischen den Gemeinden der Dörfer Sechtenhausen und Itzlingen wegen der Nutzung zweier Viehweiden (Espan) gen. der Mühlgraben und die Zwerchsechtach wie folgt: 1) Die von Itzlingen haben die Nutzung dieser Weiden zu unterlassen und dürfen durch das ]bertreiben ihres Viehs die von Sechtenhausen nicht schädigen. 2) Die von Itzlingen dürfen jedoch ihr Vieh ohne es zu weiden über die Weiden treiben und am Mühlgraben tränken. 3) Die Parteien haben sich die Kosten dieses Spruchs zu teilen, doch haben die von Itzlingen denen von Sechtenhausen 1 fl Beisteuer dazuzugeben. Die Parteien verpflichten sich durch Handtreu, diesen Spruch zu befolgen. - Die Ausf. erfolgt zweifach. Sr.: 1) Konrad Gundelfinger, 2) Wilhelm Egger Ausf. Perg. - 2 Sg., besch. - Rv. Prov.: Vogteiamt Schneidheim RSig.: N. 5

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...