Klage (vor dem Stadtrichter) des Everdt Henne in Münster gegen Dirik van Mervelde, Droste zu Wolbeck. Kläger hat i.J. 1530 von dem Beklagten 100 Schweine gekauft, die dieser auf dem(?)hof vor dem Ludgeritor (?) hielt; er ließ die Schweine nach Cöln treiben. Er behauptet, der Beklagte habe Fehlerfreiheit der Tiere garantiert; die Hälfte sei finnig(?) gewesen und eingegangen. Er verlangt 30 Goldgulden Schadenersatz. Ferner fordert er noch Vergütung dafür, dass er in Cöln für den Beklagten Ochsen verkauft habe.