Hartmut gen. zum Rothen Schild (Rotschild), Bürger zu Speyer, wird von dem geistlichen Gericht auf sein Geständnis, dass er auf Verlangen des Dompropsts Peter von Fleckenstein die der St. Lucien-Kapelle um 100 Pfund verpfändeten Güter anzugeben und von seinen eigenen Gütern weitere im Wert von 50 Pfund Heller derselben zu überlassen bereit sein werde, verurteilt, seinen Verpflichtungen nachzukommen.