Gerlach, Herr zu Limburg, bekundet, dass er in der Angelegenheit, die ihm Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen einerseits und Johann v. Kazenelnbogen un...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1330 April 1
Ausf. Reinheim mit Sg. Kopie (14. Jh.) leicht besch., Zweite Ausf.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben 1330 uf den Palmin dach.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerlach, Herr zu Limburg, bekundet, dass er in der Angelegenheit, die ihm Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen einerseits und Johann v. Kazenelnbogen und der Edle Ulrich v. Bickenbach für seine Enkel andererseits zur Schlichtung übertragen haben, die beiderseits zugeschickten Kundschaften wie auch Ritter, Knechte und die Schöffen von Reinheim, an die sie ihn verwiesen haben, geprüft und verhört hat. Danach gehörten die Güter um Reinheim Graf Diether und seinem Sohn, und was man dort erntete, führte man in den Hof dortselbst, der denselben gehörte; und hiervon, von den Zehnten, Höfen, Mühlen und Hübnern (hup hanerin) erhielt dann Graf Wilhelm 19 Malter Korn weniger einem Simmer. Die Herrn und Ritter haben auf ihren Eid gewiesen und so dünkt es Gerlach auch, dass Graf Wilhelm in den genannten Gütern Graf Diethers und seines Sohnes mit in Gemeinschaft saß, nämlich im Zehnten und Hof zu Überau, in der Mühle zu Reinheim, bei den Hübnern und was Graf Diether und sein Sohn dort sonst noch an Rechten hatten, so dass Graf Wilhelm daran ein näherer Erbe ist als jemand anderes, da man ihm die 19 Malter weniger einem Simmer von allen Gütern um Reinheim, die Graf Diether und seinem Sohne gehörten, verabreichte. Wegen des Streites um das Gut zu Nastätten, der Gerlach als Obermann und Lamprecht v. Schönburg von Seiten Graf Wilhelms und Frank v. Hohenstein von seiten Johanns zur Entscheidung übertragen war, haben die Herren und Ritter auf ihren Eid gewiesen und so dünkt es Gerlach auch, dass Gut und Dorf Nastätten von Diether, Graf Diethers Sohn, dem Stift zu Prüm ledig geworden ist, und wem es der Abt dann verliehen habe 1), dem solle es billigerweise vor jedem anderen gehören
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausst. Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rv.: 1. (14. Jh.): sune tuschen den von Katzenelnbogen und den von Bickenbach. Lympurg. 2. (um 1430): Gerlach, herr zu Lympurch. Mit besch. Sg.; Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 27v. (hiervon der Rv. 1); Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 300, Fragment (hiervon der Rv. 2) - Kopie (um 1430); Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 147 - Drei Kopie (16. Jh.) - Koll. Kopie (16. Jh:); Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 175v; Kasseler Repertorium I S. 264 und III S. 179; 1) Vgl. Demandt Regesten zu den Urkunden der Grafen v. Katenelnbogen S. 229 Nr. 675
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 184; Verzeichnet: Sauer, Nass. Urkundenbuch 1927
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerlach, Herr zu Limburg, bekundet, dass er in der Angelegenheit, die ihm Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen einerseits und Johann v. Kazenelnbogen und der Edle Ulrich v. Bickenbach für seine Enkel andererseits zur Schlichtung übertragen haben, die beiderseits zugeschickten Kundschaften wie auch Ritter, Knechte und die Schöffen von Reinheim, an die sie ihn verwiesen haben, geprüft und verhört hat. Danach gehörten die Güter um Reinheim Graf Diether und seinem Sohn, und was man dort erntete, führte man in den Hof dortselbst, der denselben gehörte; und hiervon, von den Zehnten, Höfen, Mühlen und Hübnern (hup hanerin) erhielt dann Graf Wilhelm 19 Malter Korn weniger einem Simmer. Die Herrn und Ritter haben auf ihren Eid gewiesen und so dünkt es Gerlach auch, dass Graf Wilhelm in den genannten Gütern Graf Diethers und seines Sohnes mit in Gemeinschaft saß, nämlich im Zehnten und Hof zu Überau, in der Mühle zu Reinheim, bei den Hübnern und was Graf Diether und sein Sohn dort sonst noch an Rechten hatten, so dass Graf Wilhelm daran ein näherer Erbe ist als jemand anderes, da man ihm die 19 Malter weniger einem Simmer von allen Gütern um Reinheim, die Graf Diether und seinem Sohne gehörten, verabreichte. Wegen des Streites um das Gut zu Nastätten, der Gerlach als Obermann und Lamprecht v. Schönburg von Seiten Graf Wilhelms und Frank v. Hohenstein von seiten Johanns zur Entscheidung übertragen war, haben die Herren und Ritter auf ihren Eid gewiesen und so dünkt es Gerlach auch, dass Gut und Dorf Nastätten von Diether, Graf Diethers Sohn, dem Stift zu Prüm ledig geworden ist, und wem es der Abt dann verliehen habe 1), dem solle es billigerweise vor jedem anderen gehören
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausst. Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rv.: 1. (14. Jh.): sune tuschen den von Katzenelnbogen und den von Bickenbach. Lympurg. 2. (um 1430): Gerlach, herr zu Lympurch. Mit besch. Sg.; Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 27v. (hiervon der Rv. 1); Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 300, Fragment (hiervon der Rv. 2) - Kopie (um 1430); Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 147 - Drei Kopie (16. Jh.) - Koll. Kopie (16. Jh:); Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 175v; Kasseler Repertorium I S. 264 und III S. 179; 1) Vgl. Demandt Regesten zu den Urkunden der Grafen v. Katenelnbogen S. 229 Nr. 675
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 184; Verzeichnet: Sauer, Nass. Urkundenbuch 1927
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International