Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Jeckel, Hofmann zu Gimbsheim, den Hof und die Baugüter zu Gimbsheim mit summarisch aufgelistetem Zugehör für 20 Jahre erneut zur Erbpacht. Der Hofmann ist zur Instandhaltung verpflichtet und zinst dafür jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt [= 15.8.] und Geburt [= 8.9.] 170 Malter gutes, dürres, trockenes Korn nach Kaufmanns Güte. Obwohl das Gut in das Amt Alzey gehört, werden 110 Malter davon aufgrund der Nähe nach Oppenheim entrichtet. Der Hofmann ist im Dorf von Anhängen, Ämtern und Diensten befreit, um den Hof besser warten zu können. Die Instandhaltung erfolgt auf eigene Kosten, das Stroh soll er wieder zu Mist machen und darf es nur zur Düngung auf den zugehörigen Äckern verwenden. Der Hofmann entrichtet zum genannten Zeitpunkt folgende Zinsen: 23 Malter Korn an die "Flachen" [= Flach von Schwarzenberg (?)], je 11 ½ Malter an die von Flersheim und an die von Reipoltskirchen (Rypoltzkirch) sowie je 7 ½ Malter an Friedrich Liedersheimer und die "Blumin" zu Worms. Nach Pachtende soll alles ledig heimfallen, für mangelnde Instandhaltung sind Erstattungen und Strafen fällig. Sollte der Hofmann seinen Pflichten nicht nachkommen, fällt alles ebenfalls an den Pfalzgrafen heim und der Hofmann muss Kosten und Schäden erstatten, wofür alle seine Habe und seine Gewinne pfandbar sein sollen. Der Hofmann hat die Einhaltung gelobt. Die Pacht begann zu Mariä Lichtmess im vergangenen Jahr 1494. Laut eines Registers in der Handschrift der Kanzlei gehören zum Hof 411 ½ Morgen Acker, die sich in näher genannter Weise auf das Oberfeld, Niederfeld und auf Wiesen verteilen. Gärten und Weiteres kommen noch hinzu, ebenso 50 Schilling Heller, die jährlich am Tag nach St. Martin fällig werden. Der Hof gibt dem Pfarrer zu Gimbsheim jährlich ein Viertel Korn und 8 Heller sowie der Kirche 1 Pfund Wachs.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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