Ausstellung, Beisetzung und Beerdigung von Leichen sowie Anlegung der Kirchhöfe außerhalb der Städte und Dörfer, Band 1
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XX. HA, Rep. 5, Nr. 1143
XX. HA, Rep. 5, Tit. 15, I Nr. 55
XX. HA, Rep. 5 Kriegs- und Domänenkammer zu Königsberg
Kriegs- und Domänenkammer zu Königsberg >> 08 Kirchen- und Schulangelegenheiten >> 08.01 Allgemeines
1787 - 1803 (1805)
Enthält u. a.:
- Beschwerde des Lotsenkommandeurs Steenke wegen Ausstellung von an Pocken gestorbener Kinder und anderer Leichen zu Pillau, April bis Juni 1805
- Tabellarische Nachweise über die außerhalb der Städte und Kirchdörfer zu verlegenden Kirchhöfe aus einzelnen Ämtern
- "Dass man durch zu frühes Begraben lebende Menschen, die man für tot hielt, auf die schrecklichste Weise töten könnte. Eine Predigt auf verlangen einer hochpreislichen Minden-, Ravensbergschen Kriegs- und Domänenkammer gehalten", 1792 (Druckschrift)
- "Verordnung, dass das Bekleiden der Toten und Ausschlagen der Särge von jetzt an nicht anders als mit wollenen und leinenen Waren geschehen soll", 08. April 1794 (Druckschrift)
- "Instruktion für die Prediger, nach welcher sie die Glieder ihrer Gemeinde über die Kennzeichen des wirklich erfolgten Todes zu belehren haben, damit kein lebender Mensch begraben werde; nebst einigen Vorschlägen, wie in jeder Landgemeinde das unumgänglich nötige längere Aufbewahren der Leichen möglich zu machen ist", 31. Oktober 1794 (Druckschrift)
- "Verordnung nach welcher künftig die Obrigkeiten verfahren sollen, wenn tote Menschenkörper in ihrem Gerichtsbezirk aufgefunden werden", 26. Mai 1795 (Druckschrift, 6 Exemplare)
- "Circular wegen Verlegung der Kirchhöfe außerhalb den Städten und Dörfern", 25. November 1799 (Druckschrift)
- "Publikandum wegen Ausstellung und Besingung der Leichen", 16. Dezember 1800 (Druckschrift, 4 Exemplare).
- Beschwerde des Lotsenkommandeurs Steenke wegen Ausstellung von an Pocken gestorbener Kinder und anderer Leichen zu Pillau, April bis Juni 1805
- Tabellarische Nachweise über die außerhalb der Städte und Kirchdörfer zu verlegenden Kirchhöfe aus einzelnen Ämtern
- "Dass man durch zu frühes Begraben lebende Menschen, die man für tot hielt, auf die schrecklichste Weise töten könnte. Eine Predigt auf verlangen einer hochpreislichen Minden-, Ravensbergschen Kriegs- und Domänenkammer gehalten", 1792 (Druckschrift)
- "Verordnung, dass das Bekleiden der Toten und Ausschlagen der Särge von jetzt an nicht anders als mit wollenen und leinenen Waren geschehen soll", 08. April 1794 (Druckschrift)
- "Instruktion für die Prediger, nach welcher sie die Glieder ihrer Gemeinde über die Kennzeichen des wirklich erfolgten Todes zu belehren haben, damit kein lebender Mensch begraben werde; nebst einigen Vorschlägen, wie in jeder Landgemeinde das unumgänglich nötige längere Aufbewahren der Leichen möglich zu machen ist", 31. Oktober 1794 (Druckschrift)
- "Verordnung nach welcher künftig die Obrigkeiten verfahren sollen, wenn tote Menschenkörper in ihrem Gerichtsbezirk aufgefunden werden", 26. Mai 1795 (Druckschrift, 6 Exemplare)
- "Circular wegen Verlegung der Kirchhöfe außerhalb den Städten und Dörfern", 25. November 1799 (Druckschrift)
- "Publikandum wegen Ausstellung und Besingung der Leichen", 16. Dezember 1800 (Druckschrift, 4 Exemplare).
357 Blatt
Archivale
Zum Teil in litauischer und polnischer Sprache.
Band 2 ist nicht überliefert.
Band 2 ist nicht überliefert.
Verweis: XX. HA, Rep. 5, Nr. 1124, XX. HA, Rep. 5, Nr. 1125
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:36 MESZ
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