Bischof Wilhelm von Straßburg inkorporiert dem Kloster Ettenheimmünster, das jüngst unter den Fehden benachbarter Adliger schweren Schaden genommen hatte und mehrere Jahre von den Mönchen verlassen war, auf Bitten des Abtes Andreas und mit Zustimmung des Pfarrherren Johannes Dierlin die Pfarrkirche zu Ettenheim mit allen Einkünften und Rechten. Dem vicarius perpetuus der Ettenheimer Kirche bleibt ein ausreichender, durch die bischöfliche Kurie festzusetzender Anteil an den Einkünften reserviert