Gerd von Galen zu Ermelinghof (Ermelingkhave) und Mechelt seine Frau verkaufen an Diederich Maeß, Dechant der Pfarrkirche zu Nottuln (Nottelenn) eine Rente von 5 Silbertalern für ein Kapital von 100 Silbertalern. Die Rente ist zu zahlen an Palmsonntag vom Datum der Urkunde an von den Gütern Sudhof (Suthoff) und Brunstermann (Brunsterman) im Kirchspiel Walstedde, Bauerschaft Amecke (Ameke). Als Mitverkäufer bürgen Johann von Beverfoerde zu Werries und Freitag (Fridagh) von Laer (Lair) zu Geinegge (Genegge) und leisten Währschaft. Gerd von Galen erhält ein Rückkaufsrecht für die Rente, wenn er ein halbes Jahr vor dem Zahltag die Ablösung ankündigt und die Rente für das laufende Jahr bezahlt hat. Gerd von Galen und die Bürgen kündigen ihre Siegel auch im Namen der Mechelt an. Mechelt bestätigt den Mitgebrauch der Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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