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Präsentationsrecht für die Vikarie an der Antoniuskapelle
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Darin: [Rückvermerk:] Instrumentum zelligen heren hinrichs burmans Vicarien In Sunt Antonies Capellen, welcher Jn bositt hefft henricus h[...] vnd na affsteruent desseluigen Einen E. Raede to consenteren geboren wil. [Rückvermerk:] Antonii k., Praesentation des Heinrich Hoyell zur Vicarie S. Georgii in der Antonii kapelle, 1576 den 17. December. [Rückvermerk:] XIII, No. 333.
Enthält: Vor dem Notar Henrich Greuingh benennt Hieronimus Hoyer, Sohn des verstorbenen Sekretärs Theodor Hoyer, als Erbe des Joannes Dreyer den Kleriker Henrich Hoyell als Nachfolger des Henrich Buirman, des verstorbenen Vikars des Georgaltars in der Antoniuskapelle, und übt damit zum dritten und letzten Mal das Präsentationsrecht der Erben des Joannes Dreyer aus, nachdem die Erben des Joannes Wulffhagen dasselbe bereits dreimal ausgeübt haben. Damit geht das Präsentationsrecht für die genannte Vikarie an Bürgermeister und Rat über. Institution und Investitur des Henrich Hoyell soll Bernhard Schenckingk, Dechant von St. Mauritz vornehmen. Gegeben zu St. Mauritz. Zeugen: Eberard Wischer und Martin Ropens (?). Signet des Notars.
Archivale
Verweis: Repertorium des Archivs, Nr. XIII, 333, S. 288
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.