Berufung gegen den Extrajudizialbescheid der Vorinstanz vom 19. Mai 1696, wodurch ein Kaufvertrag von 1696 zwischen dem Appellanten und seiner Gattin Anna Louisa Ketzgen einerseits und ihrem zweiten Sohn Reiner Vinzenz von Hompesch, Brigadier zu Pferd in den Diensten des Königs von England, andererseits annulliert worden ist. Der Appellant wollte den Rittersitz Rurich im Amt Boslar für rund 30000 Rtlr. an seinen Sohn verkaufen, weil er wegen der französischen Plünderung und der Kriegslasten hoch verschuldet war, den Stammsitz seiner Familie aber nicht an Fremde veräußern wollte.
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Berufung gegen den Extrajudizialbescheid der Vorinstanz vom 19. Mai 1696, wodurch ein Kaufvertrag von 1696 zwischen dem Appellanten und seiner Gattin Anna Louisa Ketzgen einerseits und ihrem zweiten Sohn Reiner Vinzenz von Hompesch, Brigadier zu Pferd in den Diensten des Königs von England, andererseits annulliert worden ist. Der Appellant wollte den Rittersitz Rurich im Amt Boslar für rund 30000 Rtlr. an seinen Sohn verkaufen, weil er wegen der französischen Plünderung und der Kriegslasten hoch verschuldet war, den Stammsitz seiner Familie aber nicht an Fremde veräußern wollte.
AA 0627, 2717 - H 1652/5483
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1697
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Dietrich von Hompesch zu Rurich, Kämmerer, Geheimer Rat und Amtmann von Boslar (Kr. Jülich), (Bekl.) Beklagter: Wilhelm Degenhard von Hompesch, jül. Jägermeister zu Düsseldorf, ältester Sohn des Appellanten, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Friedrich Hofmann 1697 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Kanzler und Räte zu Düsseldorf (1696) - 2. RKG 1697 Beweismittel: Kaufvertrag von 1696 (18-23). Beschreibung: 1 cm, 28 Bl., lose; Prot. ohne Eintragungen, 9 Aktenstücke prod. 18. Jan. 1697.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:52 MESZ