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Die Grafen Jörg und Haug zu Werdenberg und zum Heiligenberg (Hailigenberg, Hailgennberg), Brüder, und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Veringen der Stadt erneuern die alten Ordnungen und Gesetze, die vor langer Zeit gesetzt worden sind, aber der Herrschaft, Stadt und dem gemeinen Mann nicht so verständlich und nützlich gewesen sind: Gebieten des Friedens bei Zerwürfnissen durch Schultheiß, Bürgermeister und Rat oder einzelne Bürger; Bruch gebotenen Friedens; Befehlsgewalt von 4 des Rats beim Auszug; Bestrafung von Freveltaten auf einem Auszug oder bei der Tätigkeit am Bürgerwerk; Überwältigung eines Blutrünstigen; Behandlung von Gefangenen Blutrünstig mit gewappneter Hand und mit der Faust Freventliches Eindringen auf andere Bestrafung von Bürgerkrieg, der sich aus der Stadt hinauszieht Wer etwas Freventliches an den anderen bringt mit Wort oder Tat Wer dem anderen widersagt Von Stabrais ohne Erlaubnis von Schultheiß, Bürgermeister und Rat Frevel an dem Hirten oder dem Bannwart auf dem Feld Mißhandlung von Frauen Verpfändung eines Pfandes an 2 Leute Verleumdung des Diebstahls oder anderer Bosheit Freventliche Verfolgung bis zum eigenen Haus Bestimmungen über Verpfändungen Hehlerei Bürgschaften Jährliche Zinsen und Gülten aus den Häusern Ansprache auf verkaufte Güter nur binnen Jahr und Tag Verbot der Übergabe von Gütern, die im städtischen Zwing und Bann liegen, in geistliche Hand; Verpflichtung für geistliche Personen, geerbte, im städtischen Zwing und Bann liegende Güter binnen Jahresfrist wieder zu veräußern; Verbot, der städtischen Steuer unterliegendes Gut an andere als der Stadt Steuerpflichtige zu verkaufen Behandlung der Frau und ihrer Morgengabe, wenn der Mann durch Mannschlacht oder anderen Unfall sein Gut verliert Hineinreden in Lehen oder Kauf eines anderen Verbergen von eigenem Gut wegen Gült oder Schulden Anzweifelung eines Eides; Fälschung eines Gerichts; Bürger sollen gegeneinander vor Schultheiß und Gericht der Stadt Recht nehmen; Besteuerung von Bürgern, die aus der Stadt ziehen; Aufgabe des Bürgerrechts; Wahl zu Stadt- oder Heiligenämtern oder -pflegen Bruch von Eheversprechen Ungerechtes Maß und Gewicht Bestrafung von Falschmünzern Unerlaubter Ausgang aus der Stadt und Eingang in die Stadt Verwüstung von Früchten in Baum- oder Krautgärten Teilung des Malefiz[gerichts] zwischen Herr und Stadt Befreiung der in Veringen wohnenden Leibeigenen vom Todfall Jährliche Wahl von Schultheiß und Gebüttel durch die Gemeinde; Wahl der 12 Richter, der 6 Räte und des Bürgermeisters Alljährliche Schenkung eines miteinander zu verzehrenden "Frevels" an die Bürger durch den Herrn

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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