Dietrich von Rathsamhausen zum Stein bestätigt, dass der Verkauf der Hälfte des Drittels an der Pfandschaft über Schloss und Feste Madenburg an Friedrich von Fleckenstein, den seine Frau Guthin Kämmerer getätigt hat, bevor sie mit ihm verheiratet war, nachträglich auch sein Wille war und von ihm gutgeheißen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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