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Abt Adam von Arnstein und der Konvent daselbst bekennen, Peter Patzen von Kettenbach jährlich zu Martini vier Gulden schuldig zu sein. Im Fall der Übertragung der Pfarrei Singhofen an genannten Peter Patzen seitens des Klosters soll letzteres der genannten vier Gulden ledig sein.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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