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Der Landvogt der Niederlausitz Jaroslaw, Herr von Kolowrat auf Petersburg, befreit auf Ansuchen des regierenden Bürgermeisters Martin Krege ("Krehe") und des alten Bürgermeisters Balthasar Franke von Guben die jetzigen und zukünftigen Bürgermeister und Ratmannen der Stadt von der Zahlung der städtischen Abgaben, da sie nicht allein "wegen gemeiner stadt und irer mitbürger und inwohnere sachen und handlungen, so da teglichen uberheuffig furfallen theten, sondern auch wegen eynbrengung der kayserlichen steuern teglichen zusammenkommen, darueber siczen und die meheste zeit auf dem rahthause zubrengen, dagegen aber irer eignen heuszlichen nahrung und wirtschafften mit irem, irer kinder und erben merglichem grossen schaden vorabsaumen mussen". Auch die hinterlassenen Frauen der Ratspersonen sollen die Abgabenfreiheit genießen, so lange sie sich nicht wiederverheiraten. Datum: "Gescheen und gegeben Lubben den neunundzwanzigsten September nach Christi geburdt im funffzehenhundert und im achtzigisten iahre."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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