Arbeitsamt Lüneburg (Bestand)
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NLA HA, Nds. 1311 Lüneburg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.14 Bund >> 1.14.3 Arbeit und Soziales >> 1.14.3.2 Untere Bundesbehörden >> 1.14.3.2.1 Arbeitsämter
1944-1959
Enthält: Arbeitsvermittlung, u.a. für Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigte
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g280 ).
Das Arbeitsamt Lüneburg wurde 1928 nach der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Lüneburg durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.
Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Lüneburg zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Lüneburg umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.
Geschichte des Bestandsbildners: Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Lüneburg mit dem Landkreis Lüneburg Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem sie seit 2005 Träger der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Lüneburg und seit dem 1. Januar 2011 des Jobcenters Landkreis Lüneburg ist.
Zum 1. Oktober 2012 wurden die Arbeitsagenturen in Lüneburg und Uelzen zur Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen zusammengelegt. Das Zuständigkeitsgebiet erstreckt sich seitdem auf die Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb dieses Zuständigkeitsbezirks erfolgt über die Hauptagentur in Lüneburg und Geschäftsstellen in Uelzen, Winsen (Luhe), Buchholz in der Nordheide und Lüchow.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 15. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.
Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.
Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Lüneburg bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Stade.
Bestandsgeschichte: Stand: 15. Juli 2015
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g280 ).
Das Arbeitsamt Lüneburg wurde 1928 nach der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Lüneburg durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.
Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Lüneburg zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Lüneburg umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.
Geschichte des Bestandsbildners: Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Lüneburg mit dem Landkreis Lüneburg Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem sie seit 2005 Träger der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Lüneburg und seit dem 1. Januar 2011 des Jobcenters Landkreis Lüneburg ist.
Zum 1. Oktober 2012 wurden die Arbeitsagenturen in Lüneburg und Uelzen zur Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen zusammengelegt. Das Zuständigkeitsgebiet erstreckt sich seitdem auf die Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb dieses Zuständigkeitsbezirks erfolgt über die Hauptagentur in Lüneburg und Geschäftsstellen in Uelzen, Winsen (Luhe), Buchholz in der Nordheide und Lüchow.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 15. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.
Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.
Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Lüneburg bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Stade.
Bestandsgeschichte: Stand: 15. Juli 2015
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
0,5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ