Kerstien Cleyvorn bekundet, von dem edlen Junker Ludolve heren to Steynvorde in rechter Mannstatt das Haus to Wedelinck im Ksp. Bösensell (Bosenzele), mit der Bedingung, das Haus zu Händen des Junkers aufzulassen, wenn Godeke Dusaes, Johans sone Dusazes, der jetzt außer Landes weilt, in das Land zurückkommt zu Lehen empfangen zu haben. Geschieht das nicht, so soll Godeke Dusaes unterechtigt an diesem Gut sein. Falls Godeke Dusaes zum jetzigen Zeitpunkt verstorben sein sollte, ist diese Belehnung ungültig. Bürgen: Kerstien Cleyvorn, Bernd Dusaes, Johan van der Tynnen, zelgen Godekes sone, und Engelbert van der Wijck. Die Bürgen siegeln. crastino Circumcisionis domini