Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Äbtissin und das Kapitel des Klosters Niedermünster mit ihren Gütern für 10 Jahre in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie wie seine anderen geistlichen Schirmverwandten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Diener und Untertanen, insbesondere in der Landvogtei im Elsass, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an. Für den Schirm soll das Kloster jährlich zu Weihnachten 5 Gulden Schirmgeld an den pfalzgräflichen Zinsmeister zu Hagenau reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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