Search results
  • 1 of 5,699

Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht seinem Schultheißen zu Seeheim, Hanman Frankenstein, und dessen Erben Äcker und Egerten "im Hasengründe" in Seeheimer und Bickenbacher Mark, die einst Getze Wambolt (Getz Wammoltin) gehört hatten, für eine jährliche Gült über 3 Malter Korn Seeheimer Maß, die zu St. Martin [= 11.11] an den pfalzgräflichen Keller zu Lindenfels zu reichen sind. Es gilt ein Veräußerungsverbot und die Pflicht zur Instandhaltung. Ausgenommen von der Verleihung sind ein kleines Haus (gaden) auf dem Kirchhof und der "Hilterßgarten", die Hanman für 20 Gulden vom Pfalzgrafen erblich erworben hat.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...