Urteil des Hofgerichts zu Rottweil in der Streitsache der Stadt Hagenau gegen Morandt Schweblin, Wannenmacher und Schultheiß zu Waldulm, nachdem der letztere, entgegen der ihr von Kaiser Friedrich verliehenen Freiheit, daß ihre Bürger von allen Gütern, so sie kauffen und verkaufen, führen oder tragen, allen Zolls und Geleits allenthalben frei und ledig sein sollen, ihren Bürger Reinbold Wolf des Zolls halber gepfändet hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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