Suchergebnisse

Streit um die Lehnsnachfolge in den Rittersitz Baldeney und die dazugehörige Gerichtshoheit (Zivil- und Kriminaljurisdiktion) über die Herrschaft Byfang (Stadt Essen). Die Appellantin beansprucht die Güter aufgrund von Schenkungen unter Lebenden: ihr unverheirateter Onkel (Mutterbruder) Gisbert Hermann Henrich von Drimborn, Brigadier und Obrist eines Regiments zu Pferd der Generalstaaten von Holland und Westfriesland, habe ihr 1736 Baldeney, ein Lehnsgut des Abts von Werden, geschenkt und zediert; ihre am 24. Jan. 1747 verstorbene Mutter Anna Kasparina (Jasparina) Charlotta von Drimborn, Gattin des Bertram von Bottlenberg gen. Schirp, die nach dem kinderlosen Tod ihrer beiden Brüder und dem Tod ihrer übrigen Geschwister die einzige Erbin der Lehns- und Alldodialgüter geworden sei, habe ihr 1734 sämtliche Ansprüche zediert, insbesondere die Herrschaft Byfang im Stift Essen und ein Happerkotten oder Jaberg genanntes Lehnsgut. Sie beruft sich ferner auf einen Vertrag von 1661 zwischen der Äbtissin von Essen und ihrem Großvater Wilhelm Alexander von Drimborn, wonach die Lehnsgüter zu Erblehnsgütern ihrer Familie erklärt worden seien. Der Appellat erhebt als nächster männlicher Lehnserbe seines Urgroßvaters Wilhelm Alexander von Drimborn und Sohn des Alexander von Bottlenberg gen. Schirp, des ältesten Sohnes der Anna Kasparina Charlotta von Drimborn, Anspruch auf die streitigen Lehnsgüter. Die Appellantin klagt aufNeubelehnung mit den streitigen Lehnsgütern und Reimmission.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...